Mobile Sonderpädagogische Dienste stehen gemäß Art. 21 und Art. 41 Bay EUG für Schülerinnen und Schüler „mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf“ Art. 41 (3) zur Verfügung, die eine allgemeine Schule (Grundschule, Mittelschule, weiterführende- und berufliche Schulen) besuchen.
Es ist Zielsetzung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste, die in Art. 41 Bay EUG beschriebenen Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, damit sie die notwendige individuelle Unterstützung erhalten und ihre Schulpflicht erfüllen können.
Für Schülerinnen und Schüler, bei welchen ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird und alle pädagogischen Möglichkeiten der schulischen Förderung ausgeschöpft wurden, kann das Feststellungsverfahren sonderpädagogischer Förderbedarf beantragt werden.
Dies erfolgt, nach Falleingabe im multiprofessionellem Inklusionsteam der allgemeinen Schule, durch einen schriftlichen Antrag der Lehrkraft und Testeinwilligung der Eltern.
Im diagnostischen Prozess wird die im Antrag formulierte Fragestellung bearbeitet und anschließend mit den Eltern ergebnisoffen besprochen.
Das Förderzentrum München-West bietet für 15 Grundschulen und 3 Mittelschulen im Münchner Westen sonderpädagogische Expertise im Feststellungsverfahren SPF an.
Bei Fragen zum Ablauf und der Umsetzung dieses Feststellungsverfahrens steht Ihnen Frau Claudia Brida gerne zur Verfügung.
Claudia Brida
Leitung MSD-Team SFZ München-West
Tel: 089/233646-41